Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung der Event- und Partylocation
Stand: Juli 2026 – aktualisierte Fassung
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung der Event-
und Partylocation durch den Vermieter an Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und sonstige Veranstalter.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich schriftlich
anerkannt wurden.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote des Vermieters sind freibleibend.
2. Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung oder den Abschluss eines Mietvertrages
zustande.
3. Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
§ 3 Mietgegenstand
1. Vermietet werden ausschließlich die im Mietvertrag bezeichneten Räumlichkeiten einschließlich der
vereinbarten Ausstattung. Das betrifft Unterhaltungsraum mit Tresen, Gäste-WC unten / Lagerhalle, 2 x Gäste-WC
oben und Wendeltreppe mit Foyer.
2. Die maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.
3. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
2. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises innerhalb von 7 Tagen fällig.
3. Kurzfristige Buchungen sind sofort vollständig zu bezahlen.
4. Der Vermieter kann eine Kaution verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Location
zurückerstattet.
§ 5 Rücktritt und Stornierung
Der Mieter kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornopauschalen:
• bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Mietpreises
• 59 bis 40 Tage: 40 %
• 39 bis 20 Tage: 60 %
• 19 bis 5Tage: 80 %
• ab 4 Tagen oder Nichterscheinen: 100 %
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
Kann die Location anderweitig vermietet werden, werden ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Einnahmen
berücksichtigt.
§ 6 Nutzung der Location
Der Mieter verpflichtet sich,
• die Location pfleglich zu behandeln,
• sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
• Flucht- und Rettungswege freizuhalten,
• keine gefährlichen Stoffe oder Gegenstände mitzubringen,
• behördliche Auflagen einzuhalten.
Nicht gestattet sind insbesondere:
• offene Feuer ohne Genehmigung,
• Pyrotechnik,
• Nebelmaschinen ohne Zustimmung,
• Veränderungen an der Gebäudeinstallation.
• Die Ausübung von Sportarten oder sportähnlichen Aktivitäten innerhalb der Räumlichkeiten ist untersagt. Dies
gilt insbesondere für Fußball, Basketball, Handball, Ballspiele und vergleichbare Aktivitäten, bei denen
Personen, Mobiliar, Wände, Böden oder sonstige Einrichtungen beschädigt oder gefährdet werden könnten.
§ 7 Lärmschutz und Veranstaltungszeiten
1. Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Immissionsschutz- und Lärmschutzvorschriften einzuhalten.
2. Die Feier darf bis spätestens 01:00 Uhr stattfinden.
3. Ein Aufenthalt im Außenbereich ist nur bis 22:00 Uhr gestattet. Ab 22:00 Uhr sind sämtliche Türen und Fenster
geschlossen zu halten, soweit dies nicht aus Sicherheits- oder Fluchtgründen anders erforderlich ist.
4. Im Veranstaltungsraum ist ein maximaler Schallpegel von 55 dB einzuhalten. Der Mieter ist dafür verantwortlich,
dass dieser Wert während der Veranstaltung nicht überschritten wird.
5. Etwaige Bußgelder oder Kosten aufgrund von Verstößen trägt der Mieter.
§ 8 Notrufnummer und verantwortliche Person
1. Der Mieter muss dem Vermieter vor Beginn der Veranstaltung eine jederzeit erreichbare Notrufnummer einer
während der gesamten Veranstaltung anwesenden verantwortlichen Person mitteilen.
2. Die benannte Person muss während der Veranstaltung vor Ort erreichbar sein und bei Bedarf als
Ansprechpartner für den Vermieter, dessen Personal sowie in Notfällen zur Verfügung stehen.
3. Änderungen der Notrufnummer oder der verantwortlichen Person sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 9 Versicherungspflicht
1. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der Veranstaltung über eine gültige private Haftpflichtversicherung zu
verfügen, soweit der Mieter als Privatperson handelt.
2. Auf Verlangen des Vermieters ist ein geeigneter Nachweis über das Bestehen der Haftpflichtversicherung
vorzulegen.
3. Die Versicherungspflicht lässt die Haftungsregelungen dieser AGB unberührt.
§ 10 Reinigung
Zusätzliche Reinigungskosten aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzungen werden gesondert berechnet. Dazu
gehören Konfetti oder sonstiges, Erbrochenes, großflächig verschüttete Getränke, Essensreste und Fäkalien. Falls
der Mieter die Endreinigung selbst vollzieht, fallen alle Entsorgungskosten dem Mieter zur Last.
§ 11 Schäden
1. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht
werden.
2. Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.
3. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 12 Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie auf
den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
3. Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
4. Für Garderobe, Wertgegenstände oder mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung,
soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Sicherheit und Hausrecht
1. Den Anweisungen des Vermieters oder seines Personals ist Folge zu leisten.
2. Der Vermieter übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus.
3. Bei erheblichen Verstößen gegen Gesetze oder diese AGB kann die Veranstaltung ohne Erstattungsanspruch
beendet werden.
§ 14 Dekoration
Dekorationen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters angebracht werden. Bohrungen, Nägel, Schrauben oder
Beschädigungen an Wänden, Böden oder Decken sind untersagt.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
verarbeitet.
§ 16 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer
Ereignisse nicht stattfinden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 17 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Unternehmern ist – soweit
gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters Gerichtsstand.
Stand: Juli 2026
